Was ist AbH ?
Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) dienen dazu, den Erfolg einer betrieblichen Berufsausbildung durch Förderunterricht und sozialpädagogische Begleitung zu sichern.
An wen richten sich AbH ?
Die Zielgruppe an die sich AbH richtet, sind Jugendliche, deren betrieblicher Ausbildungserfolg nicht gewährleistet erscheint. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen wurden vom Arbeitsamt eingerichtet, um den hohen Zahlen von Ausbildungsabbrüchen und nicht bestandener Abschlussprüfungen entgegenzuwirken.
Gründe für Abbruch oder nicht bestandene Prüfungen können sein, dass Jugendliche sich den Anforderungen, insbesondere im theoretischen Bereich nicht gewachsen fühlen, dass sprachliche Defizite oder Probleme im sozialen Umfeld vorliegen oder dass individuelle Probleme den Lern- und Ausbildungserfolg beeinträchtigen.
Was leisten AbH ?
Über einen Förderplan werden nach einem eingehenden Gespräch mit jedem/jeder Auszubildenden individuelle Förderschwerpunkte herausgearbeitet.
Im Stützunterricht werden dann die fachtheoretischen Defizite der Berufsschulinhalte aufgearbeitet. Individuelle Lücken in Mathematik, Deutsch, Sozialkunde können geschlossen werden. Auf Abschlussprüfungen wird durch gezielte Lernangebote und Zusatzangebote z.B. durch Prüfungstraining vorbereitet. Zusätzlich können individuelle Gesprächsangebote, Lernhilfen und Einzelfallhilfen in Anspruch genommen werden. Durch eine enge Zusammenarbeit der AbH-Kräfte mit Berufsschullehrern/innen und den Ausbildungsbetrieben sowie durch die Arbeit mit den Förderplänen sollen Lernschritte und Lernerfolge festgestellt werden.
Welchen Umfang umfasst die Förderung ?
Die Förderung kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, bereits zu Beginn und auch für die gesamte Zeit der Ausbildung in Anspruch genommen werden. Der reguläre Förderzeitraum beträgt jeweils ein Jahr und wird im Bedarfsfall verlängert.
Der Stützunterricht findet in kleinen Gruppen statt. Die Unterrichtsdauer beträgt mindestens drei und maximal acht Schulstunden pro Woche. Der Unterricht findet außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit bei einem AbH-Träger statt. Die AbH-Förderung wird von Fachlehrern/innen und Sozialpädagogen/innen erteilt.
Wo können AbH beantragt werden ?
Ausbildungsbetriebe und Auszubildende können ausbildungsbegleitende Hilfen beim zuständigen Arbeitsamt oder bei einem AbH-Träger beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Kosten.
Gefördert werden Auszubildende, deren betriebliche Ausbildung, gemessen an den bisherigen Erkenntnissen über den Ausbildungsverlauf oder aufgrund sozialer Schwierigkeiten zu scheitern droht. Voraussetzungen für AbH sind der betriebliche Ausbildungsvertrag sowie eine Erklärung des Ausbildungsbetriebes über eine enge Zusammenarbeit mit dem AbH-Träger.
Weitere Informationen gibt es auch unter der Service Nummer der Berufsberatung der Agentur für Arbeit:
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Trier
Tel. (0651) 2 05-3333
Fax (0651) 2 05-4040
E-Mail: trier.berufsberatung@arbeitsagentur.de